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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2008 - 12 A 2974/06   

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https://dejure.org/2008,29271
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2008 - 12 A 2974/06 (https://dejure.org/2008,29271)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.11.2008 - 12 A 2974/06 (https://dejure.org/2008,29271)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. November 2008 - 12 A 2974/06 (https://dejure.org/2008,29271)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 26 K 4646/04
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2008 - 12 A 2974/06
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2005 - 2 LB 71/04

    Behinderter, Eingliederungshilfe, Ferienmaßnahme, Betreuungskosten, Ermessen,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2008 - 12 A 2974/06
    vgl. Rothkegel, a. a. O., S. 41 - 43; OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 16. März 2005 - 2 LB 71/04 -, FEVS 57, 511.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.1998 - 16 A 6892/95

    Sozialhilferecht: Eingriederungshilfe bei betreutem Wohnen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2008 - 12 A 2974/06
    Gegen eine sozialhilferechtliche Pauschalfinanzierung von Betreuungskosten in einem Frauenhaus und für die Anknüpfung jeder Vergütung von Betreuungsleistungen an den Anspruch der einzelnen Hilfeempfängerin: Mrozynski, Die Hilfe im Frauenhaus zwischen sozialpolitischer und sozialrechtlicher Argumentation, RsDE 29 (1995), S. 1 ff. (8, 16); in diese Richtung ferner: W. Schellhorn/H. Schellhorn, BSHG, a. a. O., § 27 Rn. 16; vgl. für eine ähnliche Problematik ferner: OVG NRW, Urteil vom 30. November 1998 - 16 A 6892/95 -, FEVS 49, 476; nach dieser Entscheidung war die Gewährung von Betreuungskosten als Maßnahme der Eingliederungshilfe nach Maßgabe eines Betreuungsschlüssels von 1 : 12 (eine Vollzeitkraft für zwölf in einer betreuten Wohnform untergebrachte Hilfeempfänger) unter Zugrundelegung der für einen durchschnittlich besoldeten Sozialarbeiter entstehenden Kosten ermessensfehlerhaft, weil sie insoweit nicht dem Zweck der Ermächtigung entsprach, "als sie auf der Grundlage eines abstrakten Personalschlüssels ergangen" war "und deshalb die Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalls nicht berücksichtigt (§ 3 Abs. 1 und 2 BSHG)" hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2008 - 12 A 2973/06

    Anspruch auf Erstattung der gewährten Sozialhilfe in Form von Betreuungskosten;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2008 - 12 A 2974/06
    Vor diesem Hintergrund habe der Senat die Berufung - wie im Parallelverfahren 12 A 2973/06 - nur teilweise zulassen dürfen, und die Berufung sei insoweit schon mangels entsprechenden Berufungsvorbringens unbegründet.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 8 SO 85/08

    Übernahme der Kosten für einen Aufenthalt in einem Frauenhaus im Rahmen der

    Sie vertieft ihr erstinstanzliches Vorbringen und sieht sich in ihrer Auffassung durch den Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 11. November 2008 - 12 A 2974/06 - bestätigt.

    Auf das von ihr vorgelegte Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 11. November 2008 - 12 A 2974/06 - juris, kann sich die Beklagte nicht erfolgreich berufen, weil vorliegend - anders als in dem vom OVG Nordrhein-Westfalen entschiedenen Fall - Vereinbarungen gemäß § 93 Abs. 2 BSHG zwischen der Klägerin und den Trägern der Frauenhäuser bestanden, nach denen die Klägerin zur Übernahme der Vergütung in Gestalt der vereinbarten Tagessätze für die von den Frauenhäusern an die Hilfeempfänger erbrachten Leistungen verpflichtet war.

  • SG Gotha, 02.12.2011 - S 14 SO 4801/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattungsanspruch bei Aufenthalt im

    Auf das von ihm vorgelegte Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 11. November 2008 - 12 A 2974/06 - juris, kann sich der Beklagte nicht erfolgreich berufen, weil vorliegend - anders als in dem vom OVG Nordrhein-Westfalen entschiedenen Fall - Vereinbarungen gemäß § 75, § 76 SGB XII zwischen der Klägerin und dem Träger des Frauenhauses W. bestanden, nach denen die Klägerin zur Übernahme der Vergütung in Gestalt der vereinbarten Tagessätze für die vom Frauenhaus an die leistungsberechtigten Frauen und Kinder erbrachten Leistungen verpflichtet war.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2017 - L 7 AS 2262/14
    Erstattungsfähig sind demnach überhaupt nur solche Aufwendungen, die einzelnen Personen zugeordnet werden können (Schoch in LPK-SGB 11, 6. Auflage 2017, § 36a Rdnr. 4; ferner zu § 111 Abs. 1 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) schon Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. November 2008 - 12 A 2974/06 - (juris); W. Schellhorn in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Auflage 2015, § 110 Rdnr. 6).
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